Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FROVO UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der FROVO UG (haftungsbeschränkt), insbesondere für:

  • Freispiel (Spielzeiten)

  • Kurse und Workshops

  • Veranstaltungen und Kindergeburtstage

  • Buchungen über das Buchungssystem (Eversports)

  • den Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Studios

2. Leistungen

FROVO bietet ein Familienstudio mit Spiel-, Bewegungs- und Kursangeboten für Kinder und Eltern.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchung.

Die Angebote für Kinder richten sich in erster Linie an Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren.

3. Buchung & Vertragsschluss

Die Buchung erfolgt online über Eversports oder vor Ort.

Mit Abschluss der Buchung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

3a. Widerrufsrecht

Bei Buchungen über das Internet steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Dieses erlischt jedoch vorzeitig, wenn die gebuchte Leistung zu einem festen Termin erfolgt und der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betrifft (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Ein Widerruf ist daher für gebuchte Termine (z. B. Freispiel, Kurse, Events) ausgeschlossen.

4. Preise & Zahlung

Es gelten die jeweils angegebenen Preise.

Zahlungen erfolgen:

  • online über das Buchungssystem

  • vor Ort ausschließlich bargeldlos (z. B. Kartenzahlung)

Eine Barzahlung ist im Studio nicht möglich.

5. Freispiel (Spielzeiten)

  • Der Zugang erfolgt ausschließlich mit gültiger Buchung.

  • Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem gebuchten Zeitfenster.

  • Ein Aufenthalt über die gebuchte Zeit hinaus ist nicht garantiert.

Sockenpflicht:
Für Kinder besteht aus hygienischen und sicherheitsrelevanten Gründen die Pflicht zum Tragen von Stoppersocken.

Der Zutritt kann andernfalls aus Sicherheitsgründen verweigert werden.

Geeignete Socken können bei Bedarf vor Ort im Studio für 2 € erworben werden.

6. Verspätungen

Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Zeit.

Der gebuchte Zeitraum bleibt verbindlich.

7. Kapazitätsgrenzen

Aus Sicherheits- und Qualitätsgründen ist die Anzahl der Gäste pro Zeitslot begrenzt.

Ein Einlass ohne gültige Buchung oder bei Erreichen der maximalen Kapazität ist nicht möglich.

8. Gesundheit & Krankheit

Zum Schutz aller Gäste bitten wir darum, das Studio bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Fieber, Magen-Darm-Infekten, infektiösen Erkrankungen) nicht zu besuchen.

FROVO behält sich vor, Gästen mit offensichtlich ansteckenden Erkrankungen den Zutritt zu verwehren.

9. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht liegt jederzeit bei den Eltern bzw. Begleitpersonen, sowohl in den Innenräumen als auch im Außenbereich.

FROVO übernimmt keine Betreuung oder Beaufsichtigung der Kinder.

10. Verhalten im Studio und Außenbereich

Alle Gäste verpflichten sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Verhalten, sowohl in den Innenräumen als auch im Außenbereich.

Die Nutzung der Spiel- und Bewegungsangebote erfolgt auf eigene Gefahr.

11. Haftung

(1) FROVO haftet nicht für Schäden, die Gästen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen oder der Räumlichkeiten entstehen, mit Ausnahme von Schäden, die
– durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
– durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder
– durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von FROVO oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

(2) Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung von FROVO auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Gäste regelmäßig vertrauen dürfen.

(3) FROVO haftet nicht für das Abhandenkommen von persönlichen Gegenständen der Gäste, insbesondere Garderobe, Kinderwagen, Taschen oder Wertgegenstände, in den Räumlichkeiten des Studios sowie im Außenbereich, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von FROVO oder deren Erfüllungsgehilfen vor.

Wir empfehlen, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu lassen.

(4) Die Nutzung des Außenbereichs erfolgt auf eigene Gefahr.
Auch hier liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. Begleitpersonen.

12. Kurse & Workshops

  • Kurse finden zu festen Zeiten statt

  • Versäumte Termine können grundsätzlich nicht nachgeholt werden, sofern im Buchungssystem nichts Abweichendes geregelt ist.

13. Stornierung, Umbuchung & No-Show

Freispiel:

  • Eine Stornierung oder Umbuchung ist bis 24 Stunden vor Beginn möglich.

  • Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen (No-Show) erfolgt keine Erstattung.

Kurse:

  • Es gelten die jeweils im Buchungssystem angegebenen Bedingungen.

  • Versäumte Termine können nicht nachgeholt oder erstattet werden.

Events / Geburtstage:

  • Stornierungsbedingungen werden individuell im Angebot festgelegt.

  • Bereits geleistete Anzahlungen können im Falle einer Stornierung ganz oder teilweise einbehalten werden.

FROVO behält sich das Recht vor, in begründeten Ausnahmefällen kulante Lösungen anzubieten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

14. Kindergeburtstage

  • Preise beginnen ab 290 €

  • Individuelle Leistungen (Dekoration, Catering, Animation etc.) werden separat vereinbart

  • Grundlage ist das jeweilige Angebot

    Für die verbindliche Reservierung einer Geburtstagsfeier wird eine Kaution in Höhe von 100 € erhoben.

    Die Kaution wird nach Veranstaltungsende vollständig zurückerstattet, sofern keine Schäden, außergewöhnlichen Verschmutzungen oder Überschreitungen der vereinbarten Nutzungsdauer festgestellt werden.

    Zusätzlich wird pro Buchung eine Reinigungspauschale in Höhe von 29 € berechnet.

    Der Grundpreis für Geburtstagsfeiern beginnt ab 290 €. Weitere Zusatzleistungen und Extras können individuell vereinbart und gesondert berechnet werden.

15. Mitbringen von Speisen & Getränken

Aus hygienischen und organisatorischen Gründen, das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.

Ausgenommen sind:

  • Wasser für den eigenen Gebrauch

  • Babynahrung

Leitungswasser stellen wir unseren Gästen kostenfrei zur Verfügung.

Weitere Getränke sowie Snacks können vor Ort im Studio erworben werden.

Für private Veranstaltungen (z. B. Kindergeburtstage) gelten gesonderte Regelungen gemäß individuellem Angebot.

16. Cafébereich

Im Studio werden Getränke sowie kleine Snacks angeboten, die vor Ort erworben werden können.

17. Foto- und Videoaufnahmen

Im Studio können gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken erstellt werden.

Dabei achten wir darauf, keine Personen ohne deren Einwilligung erkennbar darzustellen.

Sollten Sie oder Ihr Kind nicht aufgenommen werden wollen, informieren Sie uns bitte vor Ort.

Gäste dürfen eigene Foto- und Videoaufnahmen machen, sofern die Privatsphäre anderer Gäste – insbesondere anderer Kinder – gewahrt bleibt.

18. Bonuskarten & Treueprogramme

Sofern FROVO Bonuskarten oder Treueprogramme anbietet, gelten folgende Bedingungen:

  • Pro Besuch und Kind wird ein Stempel vergeben, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts

  • Bonuskarten sind nicht übertragbar

  • Eine Barauszahlung oder Umtausch ist ausgeschlossen

  • Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz

19. Hausrecht

FROVO behält sich das Recht vor, Personen bei Verstößen gegen die Hausordnung vom Aufenthalt auszuschließen.

20. WLAN-Nutzung

Die Nutzung des bereitgestellten WLANs erfolgt auf eigene Verantwortung.

Illegale Aktivitäten sind untersagt.

FROVO übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit oder Sicherheit des WLANs.

21. Datenschutz

Es gilt die separate Datenschutzerklärung auf unserer Website.

22. Musiknutzung bei privaten Feiern, Kursen und Events

(1) Der Vermieter stellt ausschließlich die Räumlichkeiten zur Verfügung. Eine Veranstaltungsleistung ist nicht Bestandteil des Vertrages.

(2) Die Nutzung von Musik (z. B. über Streamingdienste, Tonträger oder sonstige Medien) erfolgt ausschließlich eigenverantwortlich durch den Mieter.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Musiknutzung anfallenden Rechte, insbesondere gegenüber der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), eigenständig anzumelden und zu vergüten.

(4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die rechtmäßige Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik durch den Mieter.

(5) Eine eventuell vorhandene Musikanlage wird lediglich zur Nutzung überlassen. Eine Bereitstellung von Musik oder musikbezogenen Dienstleistungen durch den Vermieter erfolgt nicht.

(6) Es handelt sich bei der Nutzung der Räumlichkeiten um eine geschlossene, private Veranstaltung des Mieters.

23. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

24. Ausfall von Leistungen / Höhere Gewalt

FROVO behält sich das Recht vor, Angebote aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit von Kursleitern, technische Defekte, höhere Gewalt) kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.

In diesem Fall wird eine Ersatzleistung angeboten oder bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.